Beschreibung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

Die BEW tritt am 15. September 2022 in Kraft. Anträge für die BEW können ab dem 15. September 2022 gestellt werden.

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung sind treibhausgasneutrale Fernwärmenetze entscheidend, da diese nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern, sondern auch die effiziente Wärmeversorgung von Verbrauchern mit erneuerbaren Energien ermöglichen.

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung verfolgt dabei einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien im Neubaugebiet errichten oder auch gefördert werden, wenn diese bestehende Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umrüsten.

Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen eine Betriebskostenförderung gewährt.

Antragsberechtigt sind gem. Nummer 5.1 der Richtlinie:

  • Unternehmen iSd. § 14 BGB
  • Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig)
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften

 

Quelle und Infos zum Förderverfahren: BAFA