Mit einem Förderprogramm für den inhabergeführten Einzelhandel unterstützt die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH Inhaber von neu eröffneten Ladengeschäften in „zentrenrelevanten“ Branchen. Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50 Prozent zur monatlichen Nettokaltmiete über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro. Diese Förderbedingungen wurden aufgrund der Corona-Pandemie angepasst und gelten bis einschließlich 01.05.2023. Ab dem 02.05.2023 gelten wieder folgende Förderbedingungen: Die Nettokaltmiete wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50 Prozent über einen Zeitraum von sechs Monaten und maximal 3.000 Euro gefördert. Ziel ist es den inhabergeführten Einzelhandel zu beleben und die Attraktivität der Innenstädte zu stärken.

Hier die Dokumente zum Download:
Richtlinie zur Förderung des inhabergeführten Einzelhandels in Salzgitter
Infoblatt zur Förderung des inhabergeführten Einzelhandels in Salzgitter
Antragsformular zur Förderung des inhabergeführten Einzelhandels in Salzgitter