Beschreibung

Antragstellung ab 23.02.2023

Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen

Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren niedersächsischen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab.

Dafür stehen 100 Millionen Euro als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 zur Verfügung. Anträge können die Unternehmen ab dem 23. Februar 2023 im Kundenportal der NBank stellen. Die Antragstellung ist bis Ende März 2023 möglich.

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ hat das Land Ende letzten Jahres eine Unterstützung für die Unternehmen auf den Weg gebracht, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, die das Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren. Diese erste Tranche von 100 Mio. Euro kann nun, wie angekündigt, ab dem 23. Februar beantragt werden. Diese Summe von 100 Mio. Euro soll rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.
Pressemitteilung: Landesregierung steht eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk

 

Auf einen Blick

Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.

  • Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro
  • Antragstellung ab dem 23.02.2023
  • rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen

 Quelle: NBank / Antragstellung auf einen Blick