Beschreibung

Härtefallhilfen – Förderprogramm der Länder

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Härtefallhilfe in Niedersachsen beantragen

Richtlinie zur Gewährung von Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbständige in Niedersachsen.

 

Härtefallhilfen in Niedersachen / Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, verkehr und Digitalisierung

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Konditionen für die von Bund und Land gemeinsam finanzierten Härtefallhilfe Niedersachsen veröffentlicht. Ab heute Abend können die Härtefallhilfen über das zentrale Portal www.haertefallhilfen.de beantragt werden.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Immer wieder hat es bei den bisherigen Corona-Hilfen Fälle gegeben, in denen Unternehmen oder Soloselbstständigen aufgrund besonderer Umstände keine Hilfen bewilligt wurden: Etwa Unternehmen, die keine Umsatzrückgänge nachweisen konnten, weil sie umgebaut haben. Oder während der Krise neugegründete Unternehmen – dabei brauchen wir genau jetzt diesen Unternehmermut. Mit den Härtefallhilfen schließend wir die Förderlücken und können auch diesen von der Pandemie betroffenen Unternehmen ein Angebot zur Unterstützung machen.“

Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren. Diesen können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können bei einem besonderen landespolitischen Interesse im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch höhere Beträge gewährt werden.

Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen so genannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Hierbei anfallenden Kosten sind im Rahmen der Härtefallhilfen Niedersachsen förderfähig.