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Oberbürgermeister Frank Klingebiel begrüßt Verlängerung der Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfen

Schon zu Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel darauf hingewiesen, dass die wirtschaftlichen Folgen des seinerzeit richtigen und notwendigen bundesweiten ersten Lockdowns viel  schlimmer sein werden als bei der Finanzkrise 2008.

„Viele Betriebe bangen um ihre Existenz. Es ist der wirtschaftliche Supergau, der nur durch umfangreiche und schnelle Bundes- und Landeshilfen abgefedert werden kann“, so Klingebiel m 21. März dieses Jahres.  Und der Oberbürgermeister ergänzte: „Für diese Finanzhilfen habe ich mich in meinen Funktionen als Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages vehement und erfolgreich stark gemacht.“

Im Oktober 2020 hat das Land Niedersachsen die Überbrückungshilfe II des Bundes für besonders betroffene Branchen mit Landesmitteln aus dem Corona-Konjunkturprogramm des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts aufgestockt: Schaustellergewerbe sowie Gastronomie in Niedersachsen können demnächst mit dem Bewilligungsbescheid aus der Überbrückungshilfe II Fördermittel bei der NBank beantragen. Insgesamt stehen für Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe 50 Millionen Euro aus dem Nothilfefonds bereit, Gaststätten werden mit 40 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm für Tourismus und Gastronomie gefördert.

Den von der erneuten temporären Schließung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen sollen vom Bund zudem außerordentliche Wirtschaftshilfen gewährt werden, um für finanzielle Ausfälle im November 2020 zu entschädigen. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe kann bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats November 2019 betragen. Andere staatliche Leistungen werden angerechnet.

Soloselbstständigen soll ein Wahlrecht bei den Bezugsmonaten ermöglicht werden.

Für gastronomische Betriebe gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.

Des Weiteren wird derzeit die Verlängerung und Verbesserung von Überbrückungshilfen für besonders betroffene Branchen (Überbrückungshilfe III), wie beispielsweise die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen, über den Dezember 2020 hinaus ausgearbeitet. „Wenn jetzt alle an einem Strang ziehen und die Hilfsangebote schnell und unbürokratisch bei den Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen ankommen, dann haben wir die Chance, die Kraft und Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten und die Zeit nach der Krise für einen Neustart zu nutzen“, fasst Frank Klingebiel abschließend zusammen.

Alle Informationen zu Unterstützungsangeboten für Unternehmen unter  www.bmwi.de;  www.nbank.de und  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Ansprechpartner bei der Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH
Nathalie Hauer, 05341-9009915,
Juliane Stockhammer, 05341-9009920,

Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Salzgitter