Beschreibung
Aktuelle Corona-Informationen
Diese Seite passen wir entsprechend der aktuell geltenden Verordnungen an.
Alle Informationen der Landesregierung unter niedersachsen.de
Corona-Vorschriften, Verordnungen, Pressemitteilungen und Warntafeln
Hier finden Sie die aktuellen Grafiken zur verständlichen Darstellung der Corona-Regelungen
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) – Lesefassung – gültig ab 3. April 2022
Das gilt ab 3. April in Niedersachsen:
Die wichtigsten Regelungen ab 3. April 2022 (Textformat):
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- Keine Beschränkungen
Körpernahe Dienstleistungen
- Keine Beschränkungen
Einzelhandel
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
Nutzung von Sportanlagen
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- Keine Beschränkungen
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
- Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
- Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
- Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen
(ausgenommen „Geboosterte“) - Nach den Osterferien an den ersten acht Schultagen Testpflicht
- Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
- FFP2-Maske