Beschreibung

Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

Förderung für Unternehmen des Gaststättengewerbes, die den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken möchten. Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank können Unternehmen des Gaststättengewerbes für investive Qualitätsverbesserung des Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

  • Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des §1 NGastG
  • Investitionen, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder
  • Investitionen, die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern
  • Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
  • Zuschuss bis zu 80 %

Weitere Informationen zur Förderung direkt auf der Seite der NBank.

 

 

Fotoquelle Peter H auf Pixabay