Beschreibung

Aktion Mund-Nasen-Schutz in Salzgitters Einzelhandelsgeschäften

Einmalig 10.000 kostenlose “Mund-Nasen-Bedeckungen“ für Kunden

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften verpflichtend. Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Landesverordnung ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.

Die Verpflichtung aus der Rechtsverordnung des Landes trifft unmittelbar die Kunden, die für die Mund-Nase-Bedeckung selbst zu sorgen haben. Um Ihren Kunden in den ersten Tagen nach Erlass der Landesverordnung trotz der seit Montag geltenden Verpflichtung weiterhin ein schönes Einkaufserlebnis in den Mitgliedsunternehmen der Werbegemeinschaften Salzgitter Bad e-V., CityLebenstedt e.V und Gemeinschaft Gebhardshagener Kaufleute e.V. (GGK)  bieten zu können, haben sich die Werbegemeinschaften in Kooperation mit der Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) entschlossen als einmalige Aktion, die den Zusammenhalt zeigt, 10.000 Einweg-Mund-Nasen-Bedeckungen bereitzustellen. So können auch Kunden, die keine Mund-Nase-Bedeckung bei sich haben spontan einkaufen. Die Kosten von ungefähr 2000 Euro werden von den Werbegemeinschaften und der WIS getragen. Ab sofort steht der kostenlose Mund-Nasen-Schutz in den Mitgliedsunternehmen der Werbegemeinschaften für Kunden zur Verfügung.

Mit der Aktion soll ein Anstoß gegeben und auf die seit Montag geltende Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel noch einmal aufmerksam gemacht werden. Trotzdem appellieren die Werbegemeinschaften zudem an alle Kunden, auch mit Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin das Abstandsgebot und die Hygieneregeln einzuhalten.