Mietzuschuss für innerstädtische Geschäftseröffnungen
Mit einem Mietzuschuss unterstützt die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH neu eröffnete Geschäfte in den Zentren von Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt. Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50 Prozent zur monatlichen Nettokaltmiete über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Personen, die in den definierten Fördergebieten bevorzugt inhabergeführte und hochwertige Einzelhandels-, Gastronomie- oder Dienstleistungsbetriebe eröffnen, die die Attraktivität und Besucherfrequenz der Innenstädte steigern.
Hierzu zählen insbesondere:
- Einzelhandelsbetriebe in zentrenrelevanten Branchen, wie Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Sportartikel sowie weitere Fachgeschäfte.
- Gastronomiebetriebe, die über reine Schnellgastronomie hinausgehen und sich durch ein hochwertiges Angebot und ein ansprechendes Ambiente ggf. mit Erlebnischarakter auszeichnen. Sie sollten Sitzplätze (idealerweise auch Außenbestuhlung) bereithalten sowie eine verweildauerorientierte Ausrichtung aufweisen (kein reiner Abhol-/ Lieferbetrieb).
- Dienstleistungsunternehmen, die stark frequenzsteigernd und erlebnisorientiert sind, beispielsweise in den Bereichen Kultur, Spiel und Sport (z. B. Bowling, Escape Rooms, Schwarzlicht-Minigolf oder Kletterhallen).
- Weitere innovative und frequenzbringende Geschäftsideen, die das Angebot in den Innenstädten bereichern und zur Standortattraktivität beitragen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie antragsberechtigt sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!