Antragsstart Förderprogramm „Ausbildung“

Bundesamt für Logistik und Mobilität

 

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Ausbildung“ beginnt für die Förderperiode 2025 am 8. Juli 2025, 9.00 Uhr.

Im Rahmen des Förderprogramms Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die betrieblich Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerinnen ausbilden.

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse zum 1. August bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pro Ausbildungsverhältnis pauschal 50.000 Euro anerkannt.

Erst die Bewilligung des BALM, dann der Vertragsschluss!

Weiterführende Links:
Schnellservice Bundesamt für Logistik und Mobilität
Antragsunterlagen